AllgemeinHochzeitenHochzeitsvideo mit Drohne – was ist nach der neuen Rechtslage möglich und sinnvoll?

25. März 2023by
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Hochzeitsvideo mit Drohne – was ist nach der neuen Rechtslage möglich und sinnvoll?

Hochzeitsvideo mit Drohne

Hochzeitsvideo mit Drohne – kreative Bereicherung für hochwertige Filmproduktion

Drohnen sind einfach verlockend: Bis vor einigen Jahren war die Luftaufnahme teuren Filmproduktionen vorbehalten. Heute ist ein Hochzeitsvideo mit einer Drohne kein Problem mehr.

 

In der Zwischenzeit werden Drohnen immer beliebter. Diese beeindruckende Perspektive ist also auch für Hochzeitsvideos möglich. Professionelle Systeme sind für weit unter 5000 € erhältlich. Einfache Modelle für ein paar hundert Euro. Infolgedessen wurden die Drohnen innerhalb kürzester Zeit sehr beliebt. Obwohl seriöse Piloten stets an der bestehenden Rechtslage festhielten, verabschiedete das Bundesverkehrsministerium im Frühjahr 2017 die sogenannte Drohnenverordnung. Diese Verordnung soll einen klaren Rechtsrahmen sowohl für Hubschrauberpiloten als auch für den Gesetzgeber schaffen.

 

Was ist überhaupt erlaubt?

Eines im Voraus: Für uns Hochzeitsfilmer bedeutet diese neue Regelung keine größeren Einschränkungen. Für Hochzeitsvideos sind noch beeindruckende Luftaufnahmen möglich. Die Verordnung sieht beispielsweise vor, dass der Betrieb von Drohnen in sogenannten Flugverbotszonen generell verboten ist. Dies sind beispielsweise militärische Anlagen, Flughäfen oder Kraftwerke.

Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass die maximale Flughöhe 100 Meter über dem Boden liegen darf. Wir sehen diese Einschränkung auch als unproblematisch an. Ein gutes Luftbild und eine spektakuläre Filmaufnahme mit der Drohne leben von Nähe und Dynamik. Dies bedeutet, dass wir es vorziehen, mit unseren Drohnen viel näher am Objekt zu sein. Die üblichen Flughöhen sind viel niedriger, normalerweise zwischen 30 und 50 Metern.

 

Einschränkungen beim Drohnenflug

Für das Überfliegen von Wohnimmobilien gelten jetzt strengere Regeln. Seit Inkrafttreten der neuen Regelung ist die Zustimmung des Eigentümers oder einer anderen befugten Person zwingend erforderlich. Mit dieser Passage will der Gesetzgeber die Privatsphäre der Bürger schützen. Es muss garantiert werden, dass Sie in Ihrer privaten Umgebung nicht von Drohnen beobachtet werden können. Diese Einschränkung gilt jedoch auch nur für Wohnimmobilien. Die meisten Hochzeitsorte sollten daher von dieser Einschränkung nicht betroffen sein.

Wir verwenden seit mehreren Jahren Luftaufnahmen mit Drohnen für unsere Hochzeitsvideos. Natürlich respektieren wir die geltenden Gesetze und die Persönlichkeitsrechte anderer. Daher bedeutet die neue Drohnenverordnung für uns keine wesentliche Einschränkung. Vielmehr begrüßen wir die erhöhte Handlungssicherheit und distanzieren uns von allen zweifelhaften Anbietern.

Weitere Informationen zu unseren Hochzeitsvideos – mit oder ohne Drohne – finden Sie in unseren Demo-Videos.